Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Sprach- und Bildungsinstituts Bonn

          • Präambel

    •  Das Sprach- und Bildungsinstitut Bonn (SBIB) bietet Kurse in Deutsch als Fremdsprache sowie in anderen Fremdsprachen an. Die Kurse dienen der sprachlichen Qualifikation der Teilnehmer, einschließlich der Vorbereitung auf akademische Prüfungen und den Erwerb von Sprachzertifikaten. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Kursteilnehmern und dem SBIB.

      • §1 Allgemeine Bestimmungen
  • 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Sprach- und Bildungsinstitut Bonn (nachfolgend „SBIB“) und den Kursteilnehmern. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB.
  • 2. Das Institut behält sich das Recht vor, die AGB mit angemessener Vorankündigung zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen werden den Kursteilnehmern per E-Mail an die bei Vertragsabschluss angegebene Adresse mitgeteilt. Erfolgt innerhalb von vier Wochen nach Versand der E-Mail kein Widerspruch, treten die neuen AGB in Kraft. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs gelten die bisherigen Bedingungen für den jeweiligen Kursteilnehmer weiter, wobei individuelle Vertragsabsprachen gemäß § 305b BGB Vorrang vor den allgemeinen Geschäftsbedingungen haben.
      • §2 Vertragsabschluss

  • 1. Die Anmeldung der Kursteilnehmer erfolgt durch den Abschluss eines Schulungsvertrags. Die Anmeldung kann per Post oder E-Mail eingereicht werden und ist an folgende Adresse zu senden:Sprach- und Bildungsinstitut Bonn
    Michaelstrasse 2 53111 Bonn
    oder per E-Mail als PDF an: info@sprachinstitut-bonn.de
  • 2. Eine Anmeldung ist nur für die vom Institut angebotenen Kurse möglich.
  • 3. Die Anmeldung stellt ein verbindliches Angebot der Kursteilnehmer zum Abschluss eines Schulungsvertrags dar. Das Institut hat das Recht, dieses Angebot innerhalb von funf Arbeitstagen nach Eingang anzunehmen. Ein ausbleibendes Antwortschreiben des Instituts gilt in keinem Fall als Annahme des Vertrags. Im Falle einer Ablehnung ist das Institut nicht verpflichtet, Gründe dafür anzugeben.
  • 4. Die Vertragsannahme erfolgt durch eine ausdrückliche Bestätigung des Instituts an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse der Kursteilnehmer. Der Vertrag tritt in Kraft, sobald die Kursteilnehmer den Schulungsvertrag handschriftlich oder digital unterschreiben. Mit dieser Annahme wird der Schulungsvertrag zwischen dem Institut und den Kursteilnehmern wirksam.

§3 Vertragsgegenstand

  1. Art der Kurse: Der Vertrag umfasst entweder einen Deutschsprachkurs oder einen Schwerpunktkurs. Die Kursteilnehmer werden entsprechend ihrer Kurswahl unterschieden:
    • Deutschsprachkurse: Ziel ist die sprachliche Qualifikation der Kursteilnehmer gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Der Unterricht bereitet gezielt auf die gewünschte Niveaustufe vor. Im DSH-Kurs erfolgt die Vorbereitung auf die deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang.
    • Schwerpunktkurse: Diese Kurse bereiten auf die externe Feststellungsprüfung der Bezirksregierung Köln vor. Je nach Schwerpunkt (T, W, M, M+T, G) werden die relevanten Prüfungsfächer unterrichtet.
  2. Prüfungserfolg: Das Institut übernimmt keine Garantie für das Bestehen der Prüfungen.
  3. Organisation der Kurse:
    • Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Dozenten, Kursort, Unterrichtszeit oder eine spezifische Unterrichtsform.
    • Die Kursinhalte, Organisation und Zuteilung der Lehrkräfte werden ausschließlich durch das Institut festgelegt.
    • Das Institut kann Änderungen gemäß §3 Abs. 1 und 2 vornehmen, sofern diese den berechtigten Interessen der Kursteilnehmer nicht widersprechen.

§4 Unterrichtszeiten und Durchführungsort

  1. Unterrichtszeiten:
    • Der Unterricht findet in der Regel von Montag bis Samstag statt.
    • Anpassungen des Stundenplans können je nach Wochenverlauf oder Verfügbarkeit der Dozenten erfolgen, ohne dass sich der Gesamtumfang der Unterrichtseinheiten verändert.
    • Die Dauer, der Umfang sowie die Unterrichtsform der Kurse werden den Kursteilnehmern rechtzeitig vor Kursbeginn per E-Mail mitgeteilt.
  2. Durchführungsort:
    • Der Unterricht wird entweder in den Räumlichkeiten des Sprach- und Bildungsinstituts Bonn oder online durchgeführt.
    • Das Institut allein entscheidet über den konkreten Unterrichtsort, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.

§5 Pflichten des Instituts

Das Sprach- und Bildungsinstitut Bonn verpflichtet sich zur sorgfältigen Durchführung der folgenden Maßnahmen und stellt sicher, dass:

  1. Der Lehrplan ordnungsgemäß eingehalten wird.
  2. Im Falle der Verhinderung eines Dozenten eine geeignete Vertretung organisiert wird.
  3. Alle erforderlichen Kenntnisse vermittelt werden, die zum Erreichen der Kursziele notwendig sind.
  4. Ausschließlich qualifizierte Dozenten mit entsprechender Ausbildung und Berufserfahrung eingesetzt werden.
  5. Die erforderlichen Räumlichkeiten sowie die notwendige Ausstattung für den Unterricht bereitgestellt werden.

Das Institut übernimmt jedoch keine Garantie für den individuellen Lernerfolg der Kursteilnehmer.

§6 Mindestteilnehmerzahl der Kurse

Jeder Kurs hat eine festgelegte Mindestteilnehmerzahl. Sollte diese nicht erreicht werden, behält sich das Sprach- und Bildungsinstitut Bonn das Recht vor, den Kurs auf den nächstmöglichen Termin zu verschieben.

Deutschsprachkurse:

  • Die Mindestteilnehmerzahl beträgt vier Personen.
  • Das Institut kann die Kursstruktur entsprechend der Teilnehmerzahl anpassen, wobei die Unterrichtseinheiten pro Monat je nach Kursgröße und Niveau zwischen 48 und 80 UE variieren können – die Zahlungsbedingungen bleiben unverändert.
  • Falls nur bis zu drei Teilnehmer angemeldet sind, wird der Kurs um einen Monat oder auf den nächstmöglichen Termin verschoben.

Schwerpunktkurse:

  • Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 8 Personen.
  • Falls diese nicht erreicht wird, kann das Institut den Kurs kostenlos um ein Semester oder auf den nächstmöglichen Termin verschieben.

§7 Pflichten der Kursteilnehmer

  1. Zahlung der Studiengebühren
    • Mit Vertragsabschluss sind die Kursteilnehmer verpflichtet, die Studiengebühren gemäß §8 fristgerecht und vollständig zu bezahlen.
  2. Visumspflicht
    • Falls erforderlich, müssen die Kursteilnehmer rechtzeitig ein Visum der passenden Kategorie beantragen und alle relevanten Unterlagen fristgerecht bei den zuständigen Behörden einreichen.
  3. Sprachvoraussetzungen
    • Vor Kursbeginn müssen die Kursteilnehmer das erforderliche Sprachniveau gemäß GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) nachweisen.
    • Das Institut ist nicht verpflichtet, den Vertragsgegenstand zu ändern, falls die erforderlichen Sprachkenntnisse nicht erreicht wurden.

    Deutschsprachkurse:

    • Eine Einstufung gemäß GER wird empfohlen, um das passende Kursniveau festzustellen.

    Schwerpunktkurse:

    • Die Kursteilnehmer müssen mindestens das Sprachniveau B1 erreicht haben.
    • Es wird empfohlen, dies durch ein B1-Zertifikat nachzuweisen.
  4. Einstufungstests
    • Vor Kursbeginn findet ein Einstufungstest zur Überprüfung der Sprach- und Fachkenntnisse statt.
    • Bestehen die Kursteilnehmer den Einstufungstest nicht, kann der Kursbeginn auf den nächstmöglichen Termin verschoben werden.

    Deutschsprachkurse:

    • Falls das Testergebnis das erforderliche Niveau nicht bestätigt, kann der Kursbeginn auf einen späteren Zeitpunkt verlegt werden.

    Schwerpunktkurse:

    • Der Einstufungstest für den Schwerpunktkurs muss bestanden werden, da der Unterricht vollständig auf Deutsch erfolgt.
    • Falls das erforderliche Niveau nicht nachgewiesen wird, kann die Teilnahme auf das nächste Semester oder den nächstmöglichen Termin verschoben werden.
  5. Teilnahmepflicht und Engagement
    • Die Kursteilnehmer müssen regelmäßig am Unterricht teilnehmen und sich aktiv bemühen, die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben.
    • Übertragene Aufgaben sind gewissenhaft zu erfüllen, um den individuellen Lernerfolg zu unterstützen.
  6. Überprüfung des Ausbildungsstandes
    • Falls vorgesehen, müssen die Kursteilnehmer an Maßnahmen zur Ermittlung ihres aktuellen Ausbildungsstandes teilnehmen.
  7. Befolgung von Anweisungen
    • Die Kursteilnehmer sind verpflichtet, den Anweisungen des Lehrpersonals und des Instituts Folge zu leisten.
  8. Anerkennung von Schulabschlüssen (Schwerpunktkurse)
    • Die Kursteilnehmer des Schwerpunktkurses müssen ihre Schulabgangszeugnisse bei einer offiziellen Zeugnisanerkennungsstelle prüfen lassen.
    • Das Institut übernimmt keine Verantwortung für eine Ablehnung der Zulassung zur Feststellungsprüfung, falls die eingereichten Qualifikationen nicht ausreichend sind oder nicht den Zulassungsvoraussetzungen entsprechen.

§8 Studiengebühren

  1. Kostenübersicht:
    • Nach Vertragsannahme gemäß §2 Abs. 4 erhalten die Kursteilnehmer eine Kostenaufstellung der Studiengebühren.
    • Die Gebührenhöhe richtet sich nach der aktuellen Preisliste des Sprach- und Bildungsinstituts Bonn, welche auf der Webseite des Instituts veröffentlicht wird.
  2. Fälligkeit der Gebühren:
    • Die Studiengebühren werden mit der Übersendung des Kostenvoranschlags fällig.
  3. Zahlungsfrist:
    • Die Gebühren müssen innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsannahme vollständig beglichen werden.
    • Die fristgerechte Zahlung ist Voraussetzung für die Teilnahme am Kurs.
  4. Zahlungsweise:
    • Der Gesamtbetrag inklusive aller Bankgebühren muss in Euro (€) auf das Konto des Instituts überwiesen werden:Sparkasse KölnBonn
      IBAN: DE91 3705 0198 1934 4279 70
      SWIFT-
      BIC: COLSDE33XXX
  5. Folgen verspäteter Zahlung:
    • Wird die Zahlung nicht innerhalb der Frist geleistet, kann das Institut den Schulungsvertrag außerordentlich kündigen.
  6. Ratenzahlung:
    • In Einzelfällen kann eine Ratenzahlung angeboten werden, die einer Zustimmung des Instituts bedarf.
    • Eine Verwaltungsgebühr von 185 € wird für die Ratenzahlung erhoben.
    • Falls vereinbarte Raten nicht fristgerecht gezahlt werden, erhält der Kursteilnehmer eine Mahnung.
    • Wird auch die Mahnfrist nicht eingehalten, kann das Institut den Schulungsvertrag außerordentlich kündigen.

§9 Kursverschiebung
(1) Falls eine Umbuchung oder Verschiebung des Kurses gewünscht wird, muss dies schriftlich und mit einer fundierten Begründung mindestens vier Wochen vor dem geplanten Kursbeginn erfolgen.
Deutschsprachkurs:
Die Verschiebung muss spätestens vier Wochen vor dem Beginn des Sprachkurses erfolgen. Eine Verschiebung ist nur auf den von dem SBI angebotenen Termin möglich. Sollte ein Teilnehmer den Sprachkurs während des Kurses verschieben wollen, wird die bereits in Anspruch genommene Leistung berechnet, wodurch zusätzliche Kosten entstehen können.
Schwerpunktkurs:
Die Verschiebung muss spätestens vier Wochen vor Beginn des Semesters des Schwerpunktkurses erfolgen. In Ausnahmefällen und unter Berücksichtigung besonderer Umstände kann eine Verschiebung auch nach Ablauf dieser Frist vorgenommen werden. Wenn ein Teilnehmer den Schwerpunktkurs verschieben möchte, muss dies mit der GRB abgesprochen werden, und die bereits in Anspruch genommene Leistung wird monatlich berechnet. Auch hier können zusätzliche Kosten entstehen.

(2) Die erste Umbuchung ist kostenfrei. Für alle weiteren Umbuchungen wird eine Gebühr erhoben.
Deutschsprachkurs:
Die zweite und jede weitere Umbuchung für den Sprachkurs werden mit einer Gebühr von 45 € berechnet.
Schwerpunktkurs:
Die zweite und jede weitere Umbuchung für den Schwerpunktkurs werden mit einer Gebühr von 150 € berechnet.

(3) Wird der Kurs verschoben, erlischt die Widerrufsfrist, und eine Rückerstattung zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht mehr möglich. Sollte die Verschiebung aufgrund einer Visumsablehnung gewünscht werden, gelten die Bestimmungen von § 10 Abs. 5 der AGB.

§10 Kursabbruch/Stornierung
(1) Während der Widerrufsfrist gelten die Bestimmungen des § 13 AGB. Wenn eine Stornierung während dieser Frist erfolgt, wird diese als Widerruf betrachtet, und die Regelungen des Widerrufs nach § 13 AGB kommen zur Anwendung. Falls die Kursteilnehmer wünschen, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnt, müssen sie dem SBI einen angemessenen Betrag zahlen, der dem bis dahin in Anspruch genommenen Teil der Dienstleistung zuzüglich der Anmeldegebühr entspricht.
(2) Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. Weitere Dokumente, wie etwa ein Ablehnungsbescheid der Deutschen Botschaft, können zusätzlich angefordert werden.
(3) Für Stornierungen, die nach Ablauf der Widerrufsfrist, aber bis zu vier Wochen vor dem Kursbeginn oder früher eingereicht werden, erhebt das SBI eine Stornogebühr. Die Anmeldegebühr ist jedoch in keinem Fall rückerstattungsfähig.
Deutschsprachkurs:
Pro Niveaustufe wird eine Stornogebühr von 150 € erhoben. Falls die Stornierung nach Ablauf der Widerrufsfrist, aber später als vier Wochen vor dem Beginn des Sprachkurses erfolgt oder nach Kursbeginn, ist eine Rückerstattung nicht mehr möglich.
Schwerpunktkurs:
Für den Schwerpunktkurs wird eine Stornierung von 1.500 € erhoben. Sollte die Stornierung nach Ablauf der Widerrufsfrist, aber später als vier Wochen vor Kursbeginn erfolgen oder nach Beginn des Kurses, ist eine Rückerstattung nicht mehr möglich.
(4) Erscheinen die Kursteilnehmer ohne vorherige Ankündigung oder Absprache nicht zum Kurs, behält sich das SBI das Recht vor, die Teilnehmer als anwesend zu werten. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren besteht nicht.
(5) Wenn die Kursteilnehmer den Kurs aufgrund einer abgelehnten Visumsanfrage für Studienvorbereitung oder Studienbewerbung nicht antreten können, besteht ein Anspruch auf Rückerstattung. Eine offizielle Visumablehnung von der Deutschen Botschaft muss vorgelegt werden. Der Ablehnungsgrund muss im Zusammenhang mit dem Sprach- und Bildungsinstitut Bonn stehen. Ausgenommen von der Rückerstattung sind Visumablehnungen, die auf § 10 Abs. 6 und 7 der AGB basieren.
Deutschsprachkurs:
Die Anmeldegebühr von 45 € für den Sprachkurs wird nicht zurückerstattet. Zusätzlich fällt eine Stornogebühr von 150 € pro Niveaustufe des gebuchten Sprachkurses an. Die Kursgebühren werden abzüglich der Anmeldegebühr und der Stornogebühr zurückerstattet, wenn die Visumablehnung mindestens vier Wochen vor Kursbeginn erfolgt.
Schwerpunktkurs:
Die Anmeldegebühr von 495 € für den Schwerpunktkurs ist nicht rückerstattungsfähig. Die Kursgebühren werden zurückerstattet, wenn der Ablehnungsbescheid der Botschaft und der entsprechende Grund der Visumablehnung gemäß § 10 Abs. 5 der AGB mindestens vier Wochen vor dem Kursbeginn eingereicht werden. Falls der Schwerpunktkurs bereits begonnen hat, wird der Betrag semesterweise abgezogen. Sollte die Visumablehnung mindestens vier Wochen vor dem zweiten Semester eingereicht werden, ist eine Rückerstattung von 50 % der Kursgebühren abzüglich der Anmeldegebühr möglich. Eine Rückerstattung ist nicht mehr möglich, wenn die Visumablehnung während des zweiten Semesters eingereicht wird. Diese Rückerstattung gilt nur für den Fall einer abgelehnten Visumserteilung für „studienvorbereitende Zwecke“ und ist nicht auf andere Ablehnungsgründe anwendbar.
(6) Nach Erhalt der Visumablehnung von der Deutschen Botschaft haben die Kursteilnehmer zwei Wochen Zeit, dem SBI den Ablehnungsbescheid vorzulegen. Andernfalls wird die Visumablehnung nicht bearbeitet.
(7) Bei jeder Visumablehnung wird der Grund der Ablehnung überprüft. Wenn eine persönliche Vorgeschichte oder falsche Angaben vorliegen, die zu einer Visumablehnung führen, wird keine Rückerstattung gewährt. Auch wenn das Sprach- und Bildungsinstiut Bonn nicht im Ablehnungsbescheid erwähnt wurde oder die Visumablehnung aufgrund nicht eingereichter erforderlicher Dokumente entstanden ist, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Es gelten die Bestimmungen von § 10 Abs. 3 AGB.
(8) Sonderleistungen, die von den Kursteilnehmern über die gebuchte Kursteilnahme hinaus angefordert wurden, sind ebenfalls nicht rückerstattungsfähig.
(9) Wenn die Kursteilnehmer den Vertrag stornieren, behält sich das SIB das Recht vor, die für die Erteilung des Einreisevisums zuständige Deutsche Botschaft sowie die für die Aufenthaltserlaubnis zuständige Ausländerbehörde und andere relevante Behörden wie das BAföG-Amt zu informieren. Die Kursteilnehmer stimmen diesem Vorgehen ausdrücklich zu.

§11 Außerordentliche Kündigung des Schulungsvertrages
Beide Vertragsparteien haben das Recht, den Schulungsvertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
(1) der begründete Verdacht besteht, dass die Kursteilnehmer gegen deutsches Recht verstoßen haben oder verstoßen könnten, insbesondere gegen strafrechtliche Vorschriften oder aufenthaltsrechtliche Bestimmungen;
(2) der begründete Verdacht besteht, dass sich die Kursteilnehmer auf eine Art und Weise verhalten, die den ethischen Verhaltensstandards des Studienkollegs widerspricht und für das Studienkolleg nicht hinnehmbar ist, insbesondere durch obszönes, beleidigendes, diffamierendes, moralisch anstößiges, gewaltverherrlichendes, pornografisches, belästigendes, rassistisches, volksverhetzendes, ausländerfeindliches, rechtsradikales oder anderweitig verwerfliches Verhalten;
(3) eine Täuschung während einer Prüfung festgestellt wird. In diesem Fall wird der Kursteilnehmer unverzüglich von der Prüfung ausgeschlossen, und die Prüfungsleistung wird nicht bewertet. Das SBI behält sich das Recht vor, den Kursteilnehmer bei schwerwiegenden Täuschungsversuchen sofort und außerordentlich von der Ausbildung zu entlassen;
(4) Kursteilnehmer ihren Verpflichtungen aus § 7 nicht nachkommen;
(5) trotz Mahnung die Ratenzahlungsfristen nicht eingehalten werden.

In diesen Fällen ist eine Rückerstattung der Gebühren ausgeschlossen.
Nach einer Exmatrikulation aufgrund von Fehlverhalten oder auf eigenen Wunsch des Kursteilnehmers ist eine erneute Immatrikulation in denselben Kurs nicht möglich.

§12 Datenschutz
Mit der Datenschutzinformation informiert das SBI die Kursteilnehmer über die Art, den Umfang, die Dauer und den Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten. Sie erklärt auch das Recht auf kostenlose Auskünfte über die bei dem SBI gespeicherten personenbezogenen Daten sowie das Recht auf Berichtigung, Löschung und Sperrung dieser Daten.

(1) Zugriffsdaten
Beim Besuch der Webseite werden nur Zugriffsdaten gespeichert, wenn keine persönlichen Angaben gemacht werden. Hierzu zählen zum Beispiel Datum und Uhrzeit des Zugriffs, die Seite, von der der Zugriff erfolgte, der verwendete Web-Browser und der Name des Serviceproviders. Diese Daten werden nicht personenbezogen ausgewertet, sondern nur für statistische Zwecke genutzt.

(2) Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, durch die eine Person direkt oder indirekt identifiziert werden kann, wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Beruf oder Kontoverbindung. Solche Daten werden nur erhoben, wenn sie bei einer Buchung oder Registrierung eines Kundenaccounts freiwillig mitgeteilt werden. Diese Daten werden nur für die Dauer der Vertragsabwicklung verwendet. Nach Erfüllung des Vertrages werden sie gesperrt und nach den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht, es sei denn, es wurde eine ausdrückliche Einwilligung zur weiteren Nutzung der Daten erteilt.

(3) Cookies
Die Webseite des Sprach- und Bildungsinstitut Bonn verwendet Cookies, um den Zugriff bei einem späteren Besuch zu erleichtern und die Angebote zu optimieren. Cookies sind kleine Textdateien, die auf der Festplatte gespeichert werden und nur vom Server der jeweiligen Webseite ausgelesen werden können. Sowohl Sitzungscookies (die nach dem Ende der Browsersitzung gelöscht werden) als auch dauerhafte Cookies (die auf der Festplatte bleiben) werden verwendet. Der Browser kann so eingestellt werden, dass er Cookies automatisch akzeptiert, eine Benachrichtigung anzeigt oder deren Verwendung blockiert.

(4) Auskunftsrecht
Jeder Kursteilnehmer und Interessent hat das Recht auf kostenlose Auskunft über die bei dem SBI gespeicherten personenbezogenen Daten. Ebenso kann er eine Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten verlangen.

(5) Weitergabe der Daten zur Lieferung und Zahlung
Die erforderlichen personenbezogenen Daten werden nur mit Einwilligung des Kursteilnehmers oder Interessenten und nur zum Zweck der Vertragserfüllung an ein beauftragtes Unternehmen weitergegeben. Für die Zahlungsabwicklung werden die Zahlungsdaten an das zuständige Kreditinstitut weitergeleitet.

(6) Ansprechpartner in Datenschutz fragen
Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten oder bei Wünschen nach Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung der Daten sowie beim Widerruf der Einwilligung, kann dies schriftlich an die folgende E-Mail-Adresse kommuniziert werden: info@sprachinstitut-bonn.de.

§13 Widerrufsbelehrung

(1) Widerrufsrecht
Kursteilnehmer haben das Recht, den Vertrag innerhalb von vierzehn Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, müssen die Kursteilnehmer dem SBI schriftlich durch eine eindeutige Erklärung mitteilen, dass sie den Vertrag widerrufen. Dies kann per Post an die folgende Adresse: Michaelstr. 2 53111 Bonn oder per E-Mail an info@sprachinstitut-bonn.de erfolgen. Es kann das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwendet werden, ist jedoch nicht zwingend erforderlich.
Für die Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, dass die Mitteilung über den Widerruf vor Ablauf der Frist abgesendet wird.

(2) Folgen des Widerrufs
Im Falle eines Widerrufs hat das SBI alle Zahlungen, die vom Kursteilnehmer getätigt wurden, unverzüglich und spätestens innerhalb von vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei dem SBI eingegangen ist, zurückzuzahlen. Die Rückzahlung erfolgt auf das vom Kursteilnehmer angegebene Bankkonto. Für die Rückzahlung werden keine Gebühren berechnet.
Falls die Dienstleistung während der Widerrufsfrist bereits begonnen hat, muss ein angemessener Betrag gezahlt werden, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.

(3) Muster-Widerrufsformular
Wenn die Kursteilnehmer den Vertrag widerrufen möchten, können sie folgendes Formular ausfüllen. Das ausgefüllte Formular oder ein eigenes Formular des Kursteilnehmers muss entweder per Post oder per E-Mail an die angegebene Adresse gesendet werden.

§14 Streitbeilegung/Verbraucherschlichtungsstelle
(1) Die EU-Kommission bietet eine Online-Plattform zur Lösung von Streitigkeiten (OS-Plattform) an, die unter folgendem Link erreichbar ist:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
(2) Die GRB ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§15 Salvatorische Klausel
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Verbraucher, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur, soweit der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht beeinträchtigt wird. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Gültigkeit des übrigen Vertrages davon unberührt.

AGB

Updated on 2025-04-23T14:39:57+02:00, by Christof Drobny.